Telefon: 09132 / 73 77 28 | Lindenhof Familie Breun – Dahlienstraße 5 – 91074 Hammerbach

Hausordnung

Hausordnung

Herzlich willkommen am Lindenhof in Hammerbach, Damit ein reibungsloser Aufenthalt ermöglich wird, weisen wir auf unserem Bauernhof, auf unsere Hausordnung und auf wichtige Regeln hin. Durch das Betreten des Geländes erkennt der Besucher die nachfolgende Hof- und Hausordnung verbindlich an.

Allgemeine Bestimmungen

      • Der Hof befindet sich auf Privatgelände. Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen
        sind dazu bestimmt, allen Gästen einen großartigen Tag ohne Sorgen zu bereiten.

      • Die Regeln wurden nach den Grundsätzen der Höflichkeit, der Sicherheit, des Respekts
        gegenüber Anderen sowie der Umgebung erstellt.

      • Jeder Besucher soll die Hofordnung kennen und diese beachten. Die Hofordnung ist am
        Eingang des Hofes sowie auf der Website verfügbar. Jeder Besucher, der den Hof betritt
        (ungeachtet der Art der Eintrittskarte), stimmt der Hofordnung bedingungslos zu.

      • Die Geschäftsleitung ist berechtigt, um jeden Besucher, der eine Gefahr für die
        Sicherheit und die Gesundheit der Anwesenden darstellt, den Zugang zum Hof zu
        untersagen (Trunkenheit, Verstöße gegen die Ordnung usw.). Bei Verstößen gegen diese
        Hofordnung wird man aufgefordert, den Hof zu verlassen. In diesem Fall wird die
        Eintrittskarte nicht zurückerstattet. Bei wiederholten Verstößen kann der Zugang zum Hof
        endgültig verweigert werden.

    1. Parken

    Besucher parken auf den gekennzeichneten Parkflächen kostenlos.
    Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung
    (StVO). Auf dem gesamten Gelände bitte Schritt fahren.

    Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und dadurch der Verkehr behindert
    wird, sieht sich der Lindenhof gezwungen, das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko
    abschleppen zu lassen. Das Parken im Dorf oder Nebenstraßen ist nicht erlaubt.

    Mit dem Abstellen Ihres Fahrzeuges auf dem Lindenhof Parkplatz wird kein Verwahrungsoder Bewachungsverhältnis begründet. Die Parkplatzfläche wird seitens des Lindenhofes nicht überwacht. Bitte achten Sie daher darauf, dass während dem Hofbesuches alle
    Türen und Fenster verschlossen sind und keine Wertgegenstände sichtbar liegenbleiben.
    Auch dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.

    Die Parkplätze dürfen nur während der Öffnungszeiten genutzt werden. Das Haupttor
    schließt um 18.30 Uhr.

     

    2. Eintrittsberechtigung

    Das Gelände vom Lindenhof darf nach Zahlung des Eintrittes betreten werden.
    (nur Barzahlung, KEIN EC vorhanden). Auch bei Wetter Umschwung ist keine Erstattung
    möglich!

    Sollte der Hof aufgrund des Wetters geschlossen bleiben, informieren wir darüber auf
    unserem Anrufbeantworter.

    Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Geländes. Sollte der Hof nur kurz
    verlassen werden, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter am Eingang, die dann
    einen Wiedereinlassstempel ausgeben. Ohne den Stempel ist ein Wiedereinlass nicht
    möglich.

    Die Berechtigung zum Aufenthalt gilt nur in den vor Ort ausgewiesenen Öffnungszeiten.

     

    3. Besucherkontrollen

    Jeder Besucher, der den Lindenhof betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich bereit, sich
    freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch die Mitarbeiter des Lindenhofes zu unterziehen.
    Dabei ist den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Bei fehlender Kooperation
    wird der Besucher des Hofes verwiesen.

    Zur Sicherheit der Besucher, muss auf Anweisung der Mitarbeiter, Tascheninhalte und
    mitgebrachte Gegenstände vorgezeigt werden.

    Besucher, die einer Kontrolle nicht zustimmen, darf der Zutritt verwehrt werden.

     

    4. Sicherheitsbestimmungen

    Den Anordnungen der Mitarbeiter des Lindenhofes ist stets Folge zu leisten. Zudem sind
    Hinweisschilder an den einzelnen Spielplätzen und -geräten zu beachten. Alle Spielplätze
    und -geräte werden auf eigene Gefahr benutzt. Bollerwagen und Kinderwagen dürfen nicht
    in der Nähe von Spielgeräten abgestellt werden. Alle beweglichen Spielgeräte, wie
    Hüpfburgen, Schaukeln, Wippen etc. sind nur bis 80 kg je Person zugelassen bzw.
    Kinderfahrzeuge bis 30kg. Alle Besucher sind angehalten sich korrekt und angemessen zu
    verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, Fehlverhalten, Störungen anderer Besucher
    oder des Hofbetriebs, verbale und körperliche Gewalt führen umgehend zum Hofverweis
    oder Erstattung einer Anzeige.

    Das Mitnehmen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (wie z.B. Schusswaffen,
    Messern, Ketten, Schlagringen) ist auf dem Hofgelände nicht gestattet. Das Tragen von
    Masken, sowie die Verhüllung des Gesichtes ist nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist
    die Mitnahme von Gasflaschen, Wasserpfeifen, Flüssiganzünder, Wasserkocher,
    Gasgeräte und Selbstkocher/Samowars und Metallgefäße aller Art verboten.

    Der Besucher darf keine Drohnen oder ferngesteuerte Geräte mitnehmen.

    Aus Gründen der Sicherheit für alle Besucher dürfen keine eigenen Spielgeräte oder
    Kinderfahrzeuge wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller oder Laufräder nicht mitgebracht
    werden. Aus gesundheitlichen Gründen ist nach vorheriger schriftlicher Absprache, das
    Mitnehmen von Beförderungsmitteln erlaubt.

    Das Mitbringen von Musikboxen, sowie mutwilliges Lärmen ist verboten. Gegenstände,
    welche die Ruhe stören (z.B. Hupen, Musikinstrumente, Pfeiffen etc.) dürfen nicht
    mitgebracht werden.

    Die Brandschutzvorschriften und Kennzeichnungen sind unbedingt zu beachten.
    Das Rauchen ist auf der gesamten Hof- und Parkplatzfläche nicht gestattet.
    Das Betreten von abgesperrten Plätzen oder Räumen, sowie das Schwimmen in den
    Gewässern ist nicht erlaubt. Die Flächen und Wege am Hof sind naturbelassen, sodass
    es, z.B. durch Kaninchengruben, zu Unebenheiten führen kann. Bitte beachten Sie diese
    Gefahren.

    Alle Besucher sind verpflichtet sich angemessen zu kleiden. Die Besucher sind
    verpflichtet, während des Besuches vollständige Kleidung und Schuhe zu tragen. Dies gilt
    nicht an ausgewiesenen Spielgeräten und -flächen. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder.
    Schäden an Kleidung werden nicht erstattet.

    Hunde sind an der Leine willkommen, jedoch räumt der Betreiber bei Auffälligkeiten einen
    Platzverweis ein. Der Ponybetrieb darf auf keinen Fall gefährdet werden.
    Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können ohne Ausgleich von dem
    Hof verwiesen werden. Der Besitz von Drogen und hochprozentigem Alkohol ist
    strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur an der Raucherstation erlaubt. Gäste, die
    nicht an der Rauchstation rauchen, müssen eine Geldstrafe von 10,-€ zahlen und können
    von der Anlage verwiesen werden.

    Der Lindenhof haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Besuchers.
    Das Mitbringen von Speien und Getränken ist erlaubt. Es wird eine Gebühr in Höhe von
    10,-€ erhoben. Sollte sich der Besucher nicht an die Regeln halten, wird die Gebühr
    einbehalten. Wird der Platz sauber hinterlassen gibt es 5,-€ zurück. Bei Verschmutzung/
    Beschädigung wird die Reinigung/ Reperratur dem Gast in Rechnung gestellt.
    Dekomaterial darf nur aufgehängt werden, sofern es den Ponybetrieb nicht gefährdet. Den
    Anweisungen des Personals ist folge zu leisten.

    Das Mitbringen von Wasserbomben ist nicht erlaubt.

    Die Reste von z.B. Pinjatas müssen rückstandslos aufgehoben werden.
    Das Füttern der Hoftiere ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme bieten die Hof
    eigenen Futterautomaten. Sollten Tiere durch den Besucher gequält oder nicht artgerecht
    behandelt werden, wird der Besucher sofort vom Hof verwiesen.

    Im Sommer ist mit plötzlichen Gewittern zu rechnen. Bitte verlassen Sie rechtzeitig bei
    starken Gewitter die Anlage. Eine Erstattung des Eintritts ist in diesem Fall nicht gegeben.

     

    5. Ponybetrieb

    Das Ponyreiten soll den Kindern, Erwachsenen und den Ponys Spaß und Freude bereiten!

        • Reitende Kinder müssen mindestens 3 Jahre alt und 1 Meter groß sein. ( Max. 35kg!)

        • Kinder mit Beeinträchtigung dürfen aus Versicherungstechnischen Gründen nicht reiten.
          (z.B. motorische Handycaps, Verband/Gips an Hand o. Fuß…)

        • Schwangere dürfen aus Sicherheitsgründen kein Pony führen

        • Wer unsicher ist, kann und darf kein Pony führen

      Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte aus irgendeinem
      Grund das Ponyreiten beendet oder abgebrochen werden, so besteht kein Recht auf
      Erstattung der Reitkosten.

      Ponyreiten Ablauf:
      Es ist abzuwarten, bis ein Pony vom Anbindeplatz oder nach einem Rundgang ohne Reiter
      vor den Aufstieg gebracht wurde. Erst dann darf das Pony von nur einem Kind bestiegen
      werden.

      Immer auf der linken Seite des Ponys auf- bzw. absteigen.
      Ein Erwachsener und nicht ein Kind übernimmt mit voller Verantwortung das Pony mit dem
      reitendem Kind und nutzt den Ponyrundweg für die Führung.

      Es gilt absolutes HANDYVERBOT für die führende Person!
      Das Pony läuft immer rechts und wird von der linken Seite aus geführt.

      Bitte beachten Sie, dass die Ponys auf dem Rundweg nicht gefüttert werden und auch
      kein Gras fressen, da der Ablauf sonst wesentlich gestört wird.
      Nicht mit den Ponys rennen, oder sonstigen Quatsch machen, da sonst Unfallgefahr
      besteht.

      Auch das Auflaufen vorausgehender Ponys ist unbedingt zu vermeiden.
      Bitte die Kinder erst am Ziel vor dem Anbindeplatz absteigen lassen. Ein Reiterwechsel
      auf dem Ponyrundweg ist aus Versicherungsgründen nicht gestattet.

      Es muss ein Reit- oder Fahrradhelm benutzen werden!!

      Den Anweisungen des Personals ist IMMER folge zu leisten. Ponys sind LEBEWESEN!

       

      6. Hygienische Anlagen

      Auf dem Hof befinden sich Toiletten. Es ist nicht erlaubt, seine Notdurft in den Bereichen,
      die hierfür nicht vorgesehen sind, zu verrichten.

      Die Versorgung von Kindern muss in dem dafür vorgesehenen und deutlich
      gekennzeichnetem Bereich erfolgen.

      Es ist nicht erlaubt, Gegenstände jeglicher Art in die Toiletten zu werfen. Damenbinden,
      Windeln, Windeltücher und dergleichen sind in die entsprechenden Abfallbehälter zu
      entsorgen.

      Das Rauchen in den Toiletten und Toilettengebäuden ist nicht erlaubt. Auch das Rauchen
      einer E- Zigarette ist in diesen Anlagen nicht erlaubt.

       

      7. Aufsichtspflicht

      Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht
      sorgfältig wahrzunehmen haben. Sie tragen die Verantwortung für alle Schäden, die durch
      die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht
      vor Ort anwesend ist. Eltern werden nicht von der Aufsichtspflicht entbunden!!!

      Kinder unter 10 Jahren ist der Zutritt nur zusammen mit einer Aufsichtsperson gestattet.

       

      8. Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen

      Der Lindenhof wird zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter, sowie dem Schutz der
      Spielgeräte und Einrichtungen videoüberwacht.

      Regelmäßig machen Mitarbeiter Kontrollgänge, ggf werden Beweisfotos gemacht.
      Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind nur mit vorheriger
      schriftlicher Genehmigung gestattet. Aufnahmen für private Zwecke sind hingegen erlaubt
      und erwünscht.

       

      9. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

      Werbung auf dem Hofgelände und auf den Hofflächen oder das Anbieten von Waren und
      Dienstleistungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung
      gestattet.

       

      10. Schadensmeldung

      Alle Einrichtungen am Hof werden sorgfältig überwacht und gepflegt. Sollten Sie dennoch
      ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, ist der Besucher dazu angehalten
      den Schaden vor Verlassen des Hofgeländes am Haupteingang zu melden. Wenn Grund
      zur Annahme besteht, dass aus Vorkommnissen vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt
      Schaden entsteht, ist Dies ebenso zu melden.

      Bei Schäden durch den Besucher ist dieser dazu verpflichtet für den aufgekommenen
      Schaden Ersatz zu leisten. Eltern haften für Ihre Kinder.

       

      11. Hausrecht

      Der Lindenhof ist berechtigt, Personen, die gegen die Hof- und Hausordnung verstoßen
      nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.

      STAND: APRIL 2024

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